"Wer ein Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen, physiologischen und ethologischen Merkmale zu berücksichtigen, die Gesundheit
und Wohlbefinden der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils gefährden könnten."
Quelle: Artikel 5 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren vom 13.11.1987
Was bedeutet "Kontrollierte Rassehundezucht" im VDH?
Hier ein Einblick am Beispiel des Pinscher-Schnauzer-Klub 1895 e.V.
Der Zuchtverband/-verein...
-
ist ein in Deutschland eingetragener Verein.
-
gehört dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) an.
-
fällt durch die Zugehörigkeit zum VDH auch unter die Regeln der FCI
-
hat innerhalb der Rahmenbedingungen des VDH, eigene, enger gefaßte Regeln aufgestellt.
-
wird durch einen Vorstand mit entsprechender Expertise vertreten.
-
gliedert sich in Orts- und Landesgruppen, die jeweils eigene Vorstände mit Experten für alle Bereiche haben.
-
hat Zuchtwarte auf Orts- und Landesgruppenebene und eine Hauptzuchtbeauftragte im Vorstand des Klubs, die das Zuchtwesen überprüfen und den Züchtern zur
Verfügung stehen.
-
setzt diese Zuchtwarte ein, um bei Würfen eine Erstabnahme und später eine Endabnahme zu machen.
-
setzt ausgebildete Zuchtrichter bei Zuchtzulassungsveranstaltungen ein
-
führt ein Zuchtbuch, in dem alle dem PSK angehörigen oder im PSK geborene Hunde aufgeführt sind, sowie alle Besonderheiten und Gesundheitsunter-suchungen.
-
stimmt die Zuchtordnung regelmäßig mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft ab.
-
verhindert Qualzucht durch Regelwerk und Kontrollen.
-
ahndet Zuchtverstöße, sowie die Nichteinhaltung der Satzung zum Wohle der Tiere.
Ein Zuchtverein handelt immer zum Wohl der Tiere. Die Gesundheit der Hunde steht für Züchter/innen immer an erster Stelle.
Züchter/innen im PSK...
-
unterwerfen sich den Vorgaben und der Zuchtordnung des VDH und des PSK.
-
unterwerfen sich den Regeln und Verfahren zur Zuchtzulassung des PSK.
-
müssen eine Prüfung ablegen, die kynologisches Grundwissen* voraussetzt.
-
sind verpflichtet, sich durch den Besuch kynologischer Seminare regelmäßig fortzubilden
-
verfügen (wenn nötig) über die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
-
halten die Hunde mit Familienanschluß im Haus
-
halten die Hunde bei Mehrhundehaltung im sozialen Verbund
-
klären Welpeninteressenten über die Rasse, rassespezifische Eigenheit und rassetypische Erkrankungen auf.
Zuchtschauen...
-
ermöglichen einen Überblick des aktuellen Zuchtgeschehens und der Entwicklung der Population.
-
nutzen die Breed Specific Instructions des VDH als Maßstab für die Beurteilung.
-
dienen der Überprüfung einer korrekten, gesunden Anatomie, die eine Voraussetzung für eine gesunde Zucht ist.
-
sind ein wichtiges Instrument, um Wesensmängel festzustellen und von der Zucht auszuschließen.
-
üben mit Formwertnoten und Richterberichten eine Kontrollfunktion aus.
-
erlauben es, den Pflegezustand zu beurteilen und Nachlässigkeit zu maßregeln.
Die Zuchtstätte...
-
ist vor dem ersten Wurf durch den Zuchtwart abgenommen worden.
-
entspricht allen gesetzlichen Vorgaben.
-
ist gemeinsamer Lebensraum von Menschen und Hunden.
-
sieht gesonderte Räumlichkeiten für die Mutterhündin und ihre Welpen vor.
Für alle Zuchttiere gilt, daß...
-
ein Gutachter** das Vorliegen einer Hüftgelenksdysplasie (HD) ausgeschlossen haben muß.
-
genetische Untersuchungen auf rassespezifische Erkrankungen durchgeführt werden müssen.
-
sie fachtierärztlich*** auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden müssen.
-
ein DNA Profil nach ISAG erstellt werden muß.
-
nur durch den Verband zur Zucht zugelassene Mutterhündinnen für die Zucht zugelassen werden.
-
die Zuchtzulassung widerrufen wird, wenn zuchtrelevante Erkrankungen auftreten.
-
Hündinnen frühestens (je nach Rasse) mit 15 Monaten oder später zur Zucht eingesetzt werden dürfen.
-
Hündinnen bei Zuchteinsatz nicht älter als 8 Jahre sein dürfen
-
Hündinnen innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als 2 Würfe aufziehen dürfen.
-
Hündinnen mit großen Würfen mindestens 12 Monate pausieren müssen.
Die Welpen...
-
wachsen von der Mutterhündin behütet vorzugsweise im Haus auf.
-
werden in der ersten Woche von einem Zuchtwart kontrolliert und dokumentiert (Erstabnahme).
-
werden in der neunten Woche noch einmal vom Zuchtwart kontrolliert (Endabnahme).
-
werden durch den/die Züchter/in fortlaufend ganztägig betreut. Viele Züchter schlafen auf dem Sofa oder einem Klappbed neben der
Wurfkiste.
-
werden ab Ende der 2. Woche alle 2 Wochen bis zur Abgabe entwurmt.
-
werden am Ende der 6. Woche vom Tierarzt gechippt. Bei diesem Termin wird auch Blut abgenommen für die DNA Profile der Welpen.
-
Werden am Ende der 8. Woche geimpft und bekommen ihre EU-Heimtierausweise.
-
verlassen frühestens mit 8 Wochen und 5 Tagen die Zuchtstätte.
-
werden mit Bedacht vermittelt und die neuen Familien mit Sorgfalt ausgewählt.
-
und ihre neuen Besitzer werden durch den/die Züchter/in auch nach Abgabe beraten und unterstützt.
-
werden von dem/der Züchterin bei Bedarf wieder in Obhut genommen und/oder neu vermittelt.
Quelle: https://meingesunderrassehund.de/
Wie viel oder wenig hiervon trifft auf diejenigen zu, die nicht vereinsgebunden züchten? Wie viel oder wenig auf den in Deutschland ansässigen
Hundehandel? Wieviel oder wenig auf die illegalen Importe, die tagtäglich aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, manchmal unter dem Deckmantel "Nothilfe". In USA nennt man dies
"Rescue Retail", was soviel heißt, wie "Nothilfe Einzelhandel".
Fußnoten:
* Allgemeine Haltungsbedingungen, Tierschutzgesetz und ‑hundeverordnung,
Vorbereitung einer Hündin zur Belegung, Versorgung einer trächtigen Hündin, Geburtsvorgang, Welpenaufzucht, Zuchtbestimmungen, Genetik, Zuchtordnung des VDH und CfBrH, Rassestandard für die
jeweilige/n Rasse/n
** Mitglied in der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster
Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V. (GRSK)
*** Für die ophtalmologische Untersuchung werden Fachtierärzte empfohlen, die dem Dortmunder
Kreis – Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen bei Tieren e.V. (DOK) angeschlossen sind.